1. Termin: 31. Oktober 2025 2. Termin: 01. November 2025
von 9:00 bis 13:00 Uhr
Dem mit der Ablesung beauftragten Gartenfreund ist unbedingt der Zugang zu den Zählern innerhalb dieses Zeitfensters zu gewährleisten!
Im Verhinderungsfall können Sie einen Gartenfreund Ihres Vertrauens bitten, diesen Termin für Sie wahrzunehmen oder sich an den Vorstand wenden.
Wird der Termin unentschuldigt versäumt, zieht dies laut Beschluss der Mitgliederversammlung eine Mahngebühr von 50 € nach sich.
Fälligkeit der Abschlagszahlung
Die Fälligkeit der Abschlagszahlung für das Abrechnungsjahr 2025/2026 wurde vom Vorstand auf den Zeitraum
vom 15. Okt. bis 19. Nov. 2025
festgelegt und beträgt laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. April 2023 eine Höhe von 150,00 €.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das bekannte Konto oder leisten Sie eine entsprechende Barzahlung beim Vorstand.