Fälligkeit der Abschlagszahlung
Die Fälligkeit der Abschlagszahlung für das Abrechnungsjahr 2025/2026 wurde vom Vorstand auf den Zeitraum
vom 15. Okt. bis 19. Nov. 2025
festgelegt und beträgt laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. April 2023 eine Höhe von 150,00 €.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das bekannte Konto oder leisten Sie eine entsprechende Barzahlung beim Vorstand.
Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.